0345 - 77 57 543 info@gantschew-heyer.de

Über uns

Bereits seit 2006 sehen wir unsere zentrale Aufgabe in der ganzheitlichen hausärztlichen Betreuung unserer Patienten.

Der Wiederherstellung bzw. der Erhaltung ihrer Gesundheit gilt dabei unser besonderes Augenmerk.

Wenn auf unserer Website noch Fragen offen geblieben sein sollten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Christina Gantschew und Sabine Heyer

Aktuelles

 

Am Donnerstag, den 24.10.2024 endet die Nachmittagssprechstunde bereits um 16 Uhr, Annahmeschluss um 15.30 Uhr.

 

 

Am Freitag, den 01.11.2024 bleibt unsere PRAXIS GESCHLOSSEN.

Für dringende Notfälle sind folgende Kollegen für Sie erreichbar:

Praxis Dr. Neumann/Dr. Jödicke, Merseburger Str. 237, 06130 Halle (Tel. 0345/444 14 15). Zufahrt über Ottostr., Parkscheibe nicht vergessen!!)


Thema Grippeimpfung:


Der  GRIPPEIMPFSTOFF steht jetzt FÜR ALLE PATIENTEN zur Verfügung. Wir impfen täglich ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten, bitte den Impfausweis mitbringen!

Für Menschen ab dem 60. Lebensjahr sowie jüngere Menschen mit Vorerkrankungen oder mit beruflich bedingt erhöhtem Risiko für eine COVID-Infektion wird zudem weiterhin die parallele Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Diese wird dann, wenn es gewünscht ist, zusammen mit der Impfung gegen die Virusgrippe durchgeführt.

Sollten Sie beide Impfungen wünschen, kommen Sie gerne dienstags oder donnerstags ab 10 Uhr ohne Termin zum Impfen vorbei.

 


REGELUNG FÜR UNBESTELLTE PATIENTEN:

Um die Wartezeiten zu verkürzen und gesunde Patienten mit Termin vor Ansteckung zu schützen, gilt folgende Regelung:

Die Sprechstunde ohne Termin für Patienten mit akuten Erkrankungen, insbesondere mit Atemwegsinfekten, findet ausschließlich zwischen 8 und 10 Uhr statt.

Die Nachmittage bleiben vorrangig bestellten Patienten mit Termin vorbehalten.

 

Zusätzlich erinnern wir daran, dass der letzte Einlass jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Sprechstunde erfolgt!

 


Thema KRANKSCHREIBUNG:

Seit dem 1.1.23 müssen die Arbeitgeber die AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters abrufen.

Ab dem 01.04.2023 werden AU-Bescheinigungen für den Arbeitgeber deshalb NUR NOCH AUF AUSDRÜCKLICHE ANFORDERUNG ausgestellt.

 

Telefonische Krankschreibungen werden AUSSCHLIESSLICH für uns bekannte Patienten ausgestellt.

Melden Sie sich dafür bitte während der Telefonsprechzeit, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder senden Sie eine e-Mail (bitte ggf. mit Angabe der aktuellen Handy-Nr!), wir rufen Sie später zurück.

Bitte stellen Sie unbedingt Ihre Erreichbarkeit sicher!

 

Alle Informationen zum Thema CORONA bekommen Sie hier (bitte klicken).

 

 

Ihr Praxisteam

 

 

 

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